Presse Distribution – was ändert sich ab Januar 2021
Der Presseservice der Deutschen Post bietet Verlagen eine attraktive und kostengünstige Lösung, Ihre Pressepost bundesweit zu versenden. Ob Tageszeitung, Illustrierte oder Kundenmagazin, für jede Anforderung gibt es ein optimal zugeschnittenes Versandprodukt. Die allgemeine Preissteigerung wirkt sich auch hier auf die Portokosten aus, wenn auch die angekündigte Preissteigerung ab 1. Januar 2021 vergleichsweise moderat ausfällt. Um das Preisniveau jedoch so niedrig halten zu können, sind Kostensenkungen bei der Verarbeitung der Sendungen erforderlich, wodurch sich sowohl die Anforderungen an die Automationsfähigkeit der Versandstücke als auch die Regellaufzeit erhöhen.
Jenseits von vollbezahlten Briefen können Verlage von vergünstigten Portotarifen profitieren, solange ihre Sendungen bestimmten Vorgaben entsprechen. Die Deutsche Post fasst ihr Produktportfolio unter dem Namen PRESSE DISTRIBUTION zusammen.
Magazine und Zeitungen – also Erzeugnisse, die der Verbreitung presseüblicher Berichterstattung dienen, entgeltlich verbreitet werden und keine unmittelbar geschäftliche Werbung enthalten – können mit der besonders günstigen Versandform POSTVERTRIEBSSTÜCK versendet werden. Rund ein Drittel der Inhalte muss dabei mindestens einen werbefreien Charakter aufweisen und redaktionelle Beiträge enthalten, die bspw. über Tagesereignisse informieren oder Zeit- bzw. Fachfragen behandeln. Je mehr das Printprodukt einer Werbebroschüre oder einem Bestellkatalog gleicht, desto weniger ist es als Postvertriebsstück geeignet. Auch dürfen diese Publikationen nicht rein werbefinanziert sein. Von der Gesamtauflage muss mindestens ein Zehntel kostenpflichtig über ein Entgelt vertrieben werden.
Damit fallen Kundenmagazine oder Mitarbeiterzeitschriften aus dieser Produktkategorie. Sie können stattdessen als PRESSESENDUNG verschickt werden. Damit wird inhaltlich ein größerer Gestaltungsraum verfügbar. So können etwa auch PR-Beiträge oder Produktbesprechungen mit Kaufempfehlungen enthalten sein. Die Mindestauflage, um ein Heft als Pressesendung versenden zu können, beträgt 1.000 Stück. Beilagen wie Warenproben, CDs/DVDs oder Broschüren sind ebenfalls möglich, solange sie das Gewicht der Publikation nicht überschreiten.
Dort, wo die Mindestmengen nicht erreicht werden – etwa bei Einzelheftbestellungen oder dem Versand von Belegexemplaren – kann die Publikation als STREIFBANDZEITUNG aufgegeben werden. Hierfür stehen eine ganze Reihe Frankiermöglichkeiten zur Verfügung, bspw. über Frankierwelle oder DV-Freimachung. Die Sendungen werden mit einem Umschlag oder einer umschließenden Banderole versendet und wie ein Standardbriefprodukt behandelt. Streifbandzeitungen stehen ausschließlich Vertragspartnern der Deutschen Post Presse Distribution sowie den gewerblichen Einrichtungen des Pressehandels zur Verfügung.
Die Listenpreiserhöhung zum kommenden Jahr begründet die Deutsche Post mit einem Absatzrückgang von über 12 Prozent im Geschäftsfeld Presse Distribution und dem damit einhergehenden Verlust. Ein Trend, der dem Nutzungsverhalten der Konsument*innen geschuldet ist und in sich in den stetig sinkenden Printauflagen der Verlage widerspiegelt. Auf der anderen Seite werden verstärkt Transportkapazitäten des Unternehmens nachgefragt, was eine allgemeine Kostensteigerung im Güterkraftverkehr nach sich zieht. Auch Tariflohnsteigerungen bei der Deutschen Post fließen in die Preisgestaltung mit ein. Insgesamt wird der Listenpreis für Postvertriebsstücke und Pressesendungen in allen Gewichtsstufen um 0,9 % angehoben, wobei die Preisobergrenze bei Sendungen bis 1.000 Gramm unverändert bei 95 Cent liegt. Der neue Listenpreis gilt ab 1. Januar 2021.
Mit Kosteneinsparungen will die Post die Preissteigerungen niedrig halten. Dafür schöpft sie künftig Produktivitätsvorteile besser aus, indem sie die Prozesse bei Pressepost denen der DIALOGPOST angleicht. Die Regellaufzeit in der Basisvariante verlängert sich dadurch auf E+4, sprich vier Tage Zustellzeit ab Einlieferung und entspricht damit einheitlich der Laufzeit wie bei Dialogpost. Eine Zustellung erfolgt hierbei lediglich von Dienstag bis Samstag. Wer früher und vor allem terminsicher zustellen lassen möchte, kann Zusatzleistungen wie E+0 (Zustellung am selben Tag), E+1 (Zustellung am nächsten Tag) oder E+2 (Zustellung am übernächsten Tag) hinzubuchen. Die Zuschläge bei E+0 und E+2 betragen zunächst 1,25 Cent pro Sendung, ab 1. April 2021 dann die vollen 2,5 Cent. Die Zustelloption E+1 schlägt mit 5 Cent Pro Sendung am teuersten zubuche.
Um Kosten im Sortierprozess einzusparen, verschärft die Post die Anforderungen an die Automationsfähigkeit der Pressepost. Neben der bereits vorgegebenen Maschinenlesbarkeit, rückt künftig die physische Beschaffenheit der Publikationen stärker in den Fokus. Um eine beschädigungs- und fehlerfreie Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Publikationen, die nicht über eine Umhüllung verfügen – bspw. nicht in transparenter Folie eingeschweißt sind – eine vollflächige und gleichmäßige Oberfläche über den gesamten äußeren Einband aufweisen. Zugaben und kreative Elemente, dürfen die geschlossene Einheit der Publikation nicht unterbrechen. Überstehende Beilagen, am Einband angeklebte oder geheftete Karten, Booklets oder Umhefter, ebenso wie Banderolen, die die Publikation nicht vollständig umschließen, gelten als Mangel, der ein zusätzliches Handling und damit höhere Kosten verursacht. Betroffene Sendungen werden als Presse CoverPlus mit einem Zusatzentgelt von 2,5 Cent pro Sendung belegt. Bei gravierenden Mängeln, wie Gegenstände mit einer Stärke über zwei Millimeter, wird ein besonderes Entgelt fällig. Im schlimmsten Fall kann die Publikation sogar ganz von der Postbeförderung ausgeschlossen werden.