Pflicht zur Kennzeichnung des „Toten Winkels“ in Frankreich
Alles, was Sie zur neuen Kennzeichnungspflicht wissen müssen
Für Alle, die mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen privat oder geschäftlich in der Großregion unterwegs sind, startet das neue Jahr gleich mit einer wichtigen Neuerung. Seit 1. Januar 2021 gilt es in Frankreich eine neue Kennzeichnungspflicht zu beachten. Ob LKW, Bus oder auch Wohnmobil, die Fahrzeuge müssen ab sofort mit Aufklebern bzw. Schildern ausgestattet sein, die auf die toten Winkel hinweisen.
Nicht selten kommt es zu folgeschweren Verkehrsunfällen, bei denen Fußgänger:innen und Zweiradfahrer:innen übersehen werden, die sich im sogenannten „Toten Winkel“ eines Kraftfahrzeugs befinden. Das sind die Bereiche außerhalb des Fahrzeugs, die von Fahrer:innen trotz Spiegel nicht komplett einzusehen sind. Je nach Fahrzeugtyp und Bauart fallen diese Bereiche unterschiedlich groß aus.
Zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen dieser Art verpflichtet Frankreich seit Jahresbeginn bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen jeweils drei Warnhinweise auf den toten Winkel (franz. „angles morts“) nach bestimmten Vorgaben am Gefährt anzubringen. Die Kennzeichnungspflicht unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld bis zu 750 €.
Die richtige Anbringung
Vorgeschrieben sind Hinweisschilder im Format 170 × 250 mm mit einem fest vorgegebenen Motiv, die an beiden Fahrzeugseiten sowie am Heck für alle Verkehrsteilnehmer:innen gut sichtbar angebracht werden müssen. Die beiden seitlichen Schilder bzw. Aufkleber sind in einer Höhe von 90 bis 150 cm über dem Boden und innerhalb des ersten Meters, ausgehend von der Fahrzeugfront, zu befestigen. Der Hinweis am Heck wird in gleicher Höhe rechts von der Mittelachse angebracht. Bei Sattelaufliegern ist zusätzlich links und rechts, im ersten Meter hinter dem Achsschenkelbolzen und zwischen 90 und 150 cm über dem Boden jeweils ein Hinweisschild anzubringen.