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Barrierefreie PDF: Einführung in eine inklusive Dokumentenerstellung

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Kern GmbH

Rechtliche Situation

Bundesbehörden und Ministerien sind seit 2002 über des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verpflichtet, Internetangebote und Apps barrierefrei anzubieten. In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind Mindestanforderungen aufgeführt, die auf den WCAG-Empfehlungen der W3C basieren. Neben Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit werden in der BITV auch Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorgeschrieben.

Für PDF-Dateien, die als Teil von Webauftritten angesehen werden, gilt: Alle Dateien, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen seit September 2019 zugänglich gestaltet sein. Für PDF-Dateien, die aktiv für Verwaltungsverfahren notwendig sind, gilt dies auch, wenn sie vor September 2018 publiziert wurden.

Der BITV vergleichbare Landesgesetze nehmen in den Bundesländern auch Behörden und Verwaltungen in die Pflicht.

Sind bislang in erster Linie öffentliche Einrichtungen von gesetzlichen Vorgaben betroffen, muss sich zukünftig auch die Privatwirtschaft zunehmend mit dem Thema auseinandersetzen. Die EU-Mitgliedsstaaten werden mit der Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen verpflichtet, unter anderem den gesamten Online-Handel, E-Books, Bankdienstleistungen und Personenverkehrsdienste barrierefrei zu gestalten. Das schließt universell zugängliche PDF-Dateien mit ein. Von der Pflicht zum barrierefreien Online-Handel ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Angestellten oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro.

Die Richtlinie muss bis 28. Juli 2025 in nationalen Gesetzen umgesetzt werden und gilt für alle Produkte und Dienstleistungen ab diesem Stichtag. In Deutschland wird sich die Richtlinie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wiederfinden.

Die Zeit bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie sollten betroffene Unternehmen nicht ungenutzt verstreichen lassen. Es gilt bereits jetzt proaktiv die Umsetzung barrierefreier Dokumente voranzutreiben und so nicht nur optimal auf die künftigen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet zu sein, sondern frühzeitig von den Vorteilen universell zugänglicher Inhalte zu profitieren. Stärken Sie Ihre Marktposition und präsentieren Sie Ihr Unternehmen inklusiv und verantwortungsbewusst, das die Vorgaben nicht als Pflicht, sondern als Chance versteht.

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