Barrierefreie PDF: Einführung in eine inklusive Dokumentenerstellung
Informationen werden zunehmend in rein digitaler Form angeboten. Dabei muss gewährleistet sein, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu diesen Informationen haben. Barrierefreie Angebote sind die Grundlage für eine selbstbestimmte, digitale Teilhabe, mit der Menschen ohne fremde Hilfe auf die Inhalte zugreifen können. Universell zugängliche digitale Inhalte bilden damit einen wichtigen Baustein von Inklusion und Antidiskriminierung.
Im Bereich Webdesign ist das Thema bereits länger präsent. Mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden bereits 1999 erste Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten von der vom World Wide Web Consortium (W3C) gegründeten Web Accessibility Initiative (WAI) veröffentlicht. Seit 2014 werden die von der WAI erarbeiteten Accessible Rich Internet Applications (ARIA) Vorgaben zur Verbesserung von Webseiten und Webanwendungen als Webstandard von der W3C empfohlen.
Der Anspruch auf einen barrierefreien Zugang beschränkt sich jedoch nicht nur auf Internetseiten, sondern muss auch bei Dokumenten berücksichtigt werden, die Benutzer*innen zum Download angeboten werden. Als universelles Austauschformat hat sich hier die PDF-Datei etabliert. Dieser liegt eine Seitenbeschreibungssprache zugrunde, die im Gegensatz zu Internetseiten mit ihrem HTML-Code, von Haus aus keine semantische Struktur aufweist. Das bedeutet, dass Menschen, die auf technische Hilfsmittel angewiesen sind, um digitale Inhalte wahrzunehmen, ohne weitere Aufbereitung keine Möglichkeit haben, sich in PDF-Dateien zu orientieren oder die Inhalte strukturiert ausgeben zu lassen.
Mit PDF/UA wurde ein internationaler Industriestandard (ISO 14289) geschaffen, der technische Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente festlegt. Ein vergleichbares Regelwerk gibt es mit dem PDF/X-Standard für den Datenaustausch von Druckdaten (X = exchange, engl. für Austausch). Während mit PDF/X eine plattformunabhängige Druckausgabe gewährleisten soll, definiert PDF/UA (UA = universal accessibility, engl. für universeller Zugang) wie eine PDF-Datei aufgebaut sein muss, damit sie mithilfe entsprechender Programme von allen Menschen gelesen werden kann.
Was bedeutet Barrierefreiheit für PDF?
Dateien nach PDF/UA-Standard sollen es allen Menschen ermöglichen, die Inhalte selbständig und ohne fremde Hilfe wahrnehmen und nutzen zu können. In erster Linie betrifft dies Menschen mit Behinderungen.
Personen mit eingeschränktem Sehvermögen müssen die Möglichkeit haben, Farb- und Schriftgrößeneinstellungen individuell anzupassen. Bei sehr geringem Sehvermögen oder Blindheit lassen sich bspw. Texte über einen sogenannten Screenreader vorlesen oder über eine Braillezeile in Blindenschrift ausgeben. Bei motorischen Einschränkungen in Händen und Armen werden Assistenzsysteme benötigt, um Computer bedienen und sich so durch Dokumente bewegen zu können. Das können spezielle Schalter, Tastaturen oder Mäuse sein, aber auch Spracherkennungssoftware, die mittels Stimmkommandos arbeiten, oder sogenannte Eyegaze-Systeme, die ihre Befehle durch Augenbewegungen erhalten. Auch Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche nutzen assistive Technologien, die Inhalte als Sprache ausgeben und gleichzeitig die betreffenden Textstellen im Dokument optisch hervorheben.
Für Menschen ohne Behinderung bringt ein standardkonformes PDF-Dokument ebenfalls einen Zugewinn in der Nutzungserfahrung. So können sich auf mobilen Endgeräten Texte lesefreundlich an die verschiedenen Bildschirmgrößen anpassen und auch die Navigation wird komfortabler.
Die rein technischen Aspekte, die über den PDF/UA-Standard den universellen Zugang zu einem Dokument gewährleisten sollen, sind allerdings nur ein Teil, der bei der Gestaltung barrierefreier PDF berücksichtigt werden muss. Bereits bei der Content-Erstellung sollte Wert auf eine einfache und verständliche Sprache gelegt werden. Alternativtexte mit Bildbeschreibungen gehören ebenso zu den redaktionellen Aufgaben. Auch die grafische Gestaltung des Mediums folgt besonderen Vorgaben. So muss etwa für ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund gesorgt werden. Informationen dürfen nicht bloß über Farbe kommuniziert werden, die von Menschen mit eingeschränkter Farbwahrnehmung nicht erkannt werden können.